Bundesgericht weist Beschwerden gegen Hardturm-Überbauung ab

Mit der seit langem geplanten Überbauung auf dem Zürcher Hardturm-Areal könnte es bald weitergehen. Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplan abgewiesen.

Das Stadionprojekt Ensemble auf dem Hardturm-Areal (Visualisierung: © Nightnurse Images, Zürich, im Auftrag der HRS Real Estate AG, Boltshauser Architekten, pool Architekten und Caruso St John Architekten)

Mit dem Projekt Ensemble wollen HRS Real Estate, Credit Suisse und die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich (ABZ) auf dem 55.000 qm grossen Hardturm-Areal ein Fussballstadion sowie zwei Hochhäuser und eine genossenschaftliche Wohnsiedlung bauen. Insgesamt sollen mehr als 750 Wohnungen entstehen. Das Stimmvolk der Stadt Zürich hat den entsprechenden Gestaltungsplan im September 2020 mit knapp 60 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Gegen die Abstimmung gab es jedoch zwei Rekurse, welche die weitere Planung verzögerten. Ein Stimmrechtsrekurs wurde bereits im Vorfeld der Abstimmung erhoben, ein weiterer danach. Sie betrafen einerseits das Sicherheitskonzept für das Stadion, andererseits den in einem der Wohntürme geplanten Schulraum.

Die beiden Vorinstanzen – der Bezirksrat und das Verwaltungsgericht Zürich – haben die Beschwerden abgelehnt. Jetzt hat auch das Bundesgericht die zwei Stimmrechtsbeschwerden gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts abgewiesen. Damit ist eine wichtige Voraussetzung dafür erfüllt, dass der Kanton den Gestaltungsplan genehmigen kann. Der Gestaltungsplan bildet die baurechtliche Grundlage für das Gesamtprojekt Ensemble.

«Nach der deutlichen Zustimmung an der Urne war die rekursbedingte Verzögerung umso ärgerlicher. Nun kann die Bauherrschaft endlich weiterplanen», so der zuständige Stadtrat André Odermatt, Vorsteher des Hochbaudepartements. (ah)

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