Bundesrat will Lex Koller verschärfen
Die Vernehmlassung für das Gesetz, das Wohnungskäufe durch Ausländer erschweren soll, hat begonnen. Brisant für die Immobilienbranche ist das Gesetz vor allem, weil es auch auf Fonds und kommerzielle Liegenschaften zielt.

Wie der Bundesrat gestern mitgeteilt hat, soll das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – die sogenannte Lex Koller – verschärft werden. Die entsprechende Vernehmlassung ist eröffnet worden und dauert bis am 15. Juli. Unter anderem will der Bundesrat den Wohnungskauf für Drittstaatsangehörige bewilligungspflichtig machen und den Kauf von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland einschränken – indem er die jährlichen Bewilligungskontingente der Kantone reduziert und auch den Weiterverkauf an Personen im Ausland an eine entsprechende Bewilligung knüpft.
Für die Schweizer Immobilienwirtschaft brisant sind insbesondere zwei weitere Details des Gesetzesvorhabens, das gestern publiziert wurde: Einerseits sollen für Personen aus dem Ausland strengere Regeln gelten, wenn sie Geschäftsimmobilien erwerben wollen. Der Kauf von kommerziellen Liegenschaften soll nicht mehr möglich sein, wenn sie diese vermieten oder verpachten wollen. Zum anderen soll Personen im Ausland grundsätzlich untersagt werden, börsenkotierte Anteile an Wohnimmobiliengesellschaften und regelmässig auf dem Markt gehandelte Anteile an Immobilienfonds und Immobilien-SICAV zu erwerben. Unter Rechtsexperten wird für möglich gehalten, dass diese beiden zuletzt genannten Massnahmen in der Summe dazu führen, dass die verschärfte Lex Koller letztlich für Investments in alle Schweizer Immobilienfonds und andere Immobiliengesellschaften gilt.
Die vorgeschlagenen Änderungen der Lex Koller verstehen sich als Teil von Begleitmassnahmen, welche der Bundesrat im Zusammenhang mit der Ablehnung der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» beschlossen hat. In einem erläuternden Bericht zur Lex-Koller-Verschärfung, der am 15. April publiziert wurde, geht der Bundesrat unter anderem auf eine Regulierungsfolgenabschätzung des Gesetzesvorhabens durch den extern beauftragten Gutachter Fahrländer Partner ein. Dieser war zu dem Schluss gekommen, dass eine Verschärfung der Lex Koller für eine Entlastung des Schweizer Wohnungsmarkts nicht nur nicht hilfreich sei, sondern eher dazu angetan, die Probleme weiter zu verschärfen – insbesondere bei Grossprojekten. Der Bundesrat nimmt diese Einschätzung ausdrücklich «zur Kenntnis», erachtet die Verschärfungen der Lex Koller «dennoch als notwendig». (aw)



