Karl Vögele beantragt provisorische Nachlassstundung

Die Karl Vögele AG, bekannt für die Marke Vögele Shoes, hat eine provisorische Nachlassstundung beantragt. Das operative Geschäft darf zunächst weiterlaufen.

Nachlassstundung
Filiale von Vögele Shoes (Quelle: Vögele Shoes)

Wie aus dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) hervorgeht, hat das See-Gaster im Kanton St. Gallen der Karl Vögele AG die provisorische Nachlassstundung für vier Monate gewährt. Zuerst hatte der Blick darüber berichtet.

Die Karl Vögele AG betreibt 93 Schuhgeschäfte der Marke Vögele Shoes, Sitz des Unternehmens ist Uznach (SG). Die Gesellschaft steckt seit Jahren in finanziellen Schwierigkeiten und war deshalb 2018 an die polnische CCC-Gruppe verkauft worden. 2021 übernahmen die deutsche CM Shoes und der Finanzinvestor GA Europe den Schuhhändler. Damals hiess es, man wolle die Marke Vögele Shoes noch stärker auf die Bedürfnisse der Schweizer Kundschaft ausrichten und ausserdem das Online-Geschäft ausbauen.

Die provisorische Nachlassstundung für die Karl Vögele AG bedeutet, dass die Firma während der kommenden vier Monate nicht wegen offenen Forderungen betrieben werden darf. Das operative Geschäft läuft weiter. Die Eigentümer haben nun bis Oktober Zeit, einen Sanierungsplan zu erstellen. Dr. Daniel Hunkeler von der Wirtschaftskanzlei Baur Hürlimann ist zum provisorischen Sachwalter bestellt. (ah)

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