Schärfere Vorschriften bei der Hypothekenvergabe

Der Bundesrat reaktiviert den antizyklischen Kapitalpuffer. Damit müssen Banken ab Herbst zusätzliche Eigenmittel für Wohnbauhypotheken in der Höhe von 2,5% vorhalten.

Der antizyklische Kapitalpuffer für Wohnbauhyptheken wird reaktiviert und liegt nun bei 2,5% (Bild: KZLOBASTOV|/Depositphotos

Der Bundesrat hat entschieden, dem Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu folgen und den antizyklischen Kapitalpuffer (AZP) zu reaktivieren. Die Banken sind nun verpflichtet, ab dem 30. September dieses Jahres zusätzliche Eigenmittel vorzuhalten. Diese Eigenmittel umfassen 2,5% jener risikogewichteten Positionen, die direkt oder indirekt mit einer Wohnliegenschaft im Inland grundpfandgesichert sind. Damit liegt der AZP um 0,5 Prozentpunkte höher als vor seiner Deaktivierung im März 2020.

Der AZP war zu Beginn der Corona-Krise deaktiviert worden, damit die Banken mehr Spielraum bei der Kreditvergabe an Unternehmen haben. Seither hätten sich aber die Verwundbarkeiten am Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt erhöht, so der Bundesrat. Sowohl das Volumen der Hypothekarkredite als auch die Preise für Wohnliegenschaften seien stärker gestiegen, als es Fundamentalfaktoren wie Mieten oder Einkommen erklären könnten. Die Gefahr einer abrupten Korrektur an den Märkten, ausgelöst etwa durch einen unerwartet starken Zinsanstieg, habe sich erhöht. Eine solche Korrektur hätte schwerwiegende Folgen für die Kreditnehmer und den Bankensektor bzw. die Schweizer Wirtschaft, so der Bundesrat. Zudem habe sich im Vergleich zum Pandemiebeginn die wirtschaftliche Situation aufgehellt, es gebe keine Anzeichen einer Kreditverknappung an Unternehmen.

Die Reaktivierung des AZP führt dazu, dass die Eigenmittelanforderungen für Hypothekarkredite auf Wohnliegenschaften in der Schweiz temporär steigen, hält die SNB fest. Dadurch werde in erster Linie die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors aufrechterhalten bzw. wo nötig gestärkt. Man werde die Entwicklungen am Hypothekar- und Immobilienmarkt weiterhin aufmerksam beobachten und prüfen, ob weitergehende Massnahmen notwendig sind, um die Risiken für die Finanzstabilität einzudämmen, so die SNB weiter.

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