Neue Regeln für Zweitwohnungen in der Berner Altstadt

Das gewerbsmässige Vermieten von Zweitwohnungen in der Altstadt von Bern wird stark eingeschränkt. Dies haben die Berner Stimmberechtigten entschieden.

Bern will Zweitwohnungsboom in der Altstadt eindämmen (Foto: Depositphotos)

Mit fast 82% Ja-Stimmen haben die Berner Stimmberechtigten eine Teilrevision der Bauordnung angenommen, welche die Nutzung von Zweitwohnungen in der Altstadt regelt. Hintergrund ist, dass in der Berner Altstadt in den Jahren vor der Pandemie vermehrt Angebote an temporär mietbarem Wohnraum entstanden sind, insbesondere kommerziell genutzte Ferienwohnungen oder Business-Apartments. Das will die Stadt nun einschränken, um eine Verdrängung der Wohnbevölkerung zu verhindern.

Zulässig bleiben klassische Formen des «Homesharings» in Erstwohnungen, zudem gilt unter bestimmten Voraussetzungen die Besitzstandsgarantie für bestehende Angebote in Zweitwohnungen. (ah)

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