Andermatt: Lex Koller-Ausnahmeregelung verlängert

Für das Tourismusprojekt Andermatt Swiss Alps hat der Bundesrat 2006 eine Ausnahme von der Lex Koller bewilligt. Nun wird die Ausnahmeregelung für weitere zehn Jahre bis 2040 verlängert.

Lex Koller
Andermatt bei Nacht (Bild: ASA/Valentin Luthiger)

Die Ausnahmeregelung von der Lex Koller, die den Erwerb von Ferienimmobilien durch Ausländer in der Schweiz einschränkt, wurde für Andermatt Swiss Alps (ASA) um zehn Jahre verlängert. Die Befreiung von der Bewilligungspflicht wurde vom Bundesrat auf Gesuch hin bis Ende 2040 angesetzt. Andermatt Swiss Alps begrüsst den Entscheid des Bundesrates: «Dieser Schritt erlaubt es dem Unternehmen, die Destination Andermatt Swiss Alps im vorgesehenen Umfang zu realisieren und die wirtschaftliche Entwicklung der Region weiter zu stärken.»

Auch die Kantonsregierung von Uri zeigt sich erfreut. Denn das Tourismusprojekt gilt als Wirtschaftsmotor in der Region; bisher wurden rund 1.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Zuvor hatte der Kanton Uri rund 1.400 Arbeitsplätze verloren, hauptsächlich Bundesarbeitsplätze von Armee und SBB. Zudem sei Andermatt heute der grösste Zahler in den innerkantonalen Finanzausgleich, erklärte Justizdirektor Daniel Furrer gegenüber der Luzerner Zeitung. Das Resort gilt darüber hinaus als wichtig für die Entwicklung des ganzen Gotthardgebiets. (ah)

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