Urteil: Gefängnisstrafe für René Benko rechtskräftig
In einem vergleichsweise kleinen Streitfall der Causa Signa hat der Oberste Gerichtshof in Wien eine zweijährige Gefängnisstrafe gegen Benko bestätigt und einen erfolgten Freispruch an die erste Instanz zurückverwiesen.

In den Gerichtsverfahren gegen den österreichischen Unternehmer René Benko ist es zur ersten rechtskräftigen Verurteilung gekommen. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat die Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil verworfen und damit die zweijährige Haftstrafe gegen den Signa-Gründer bestätigt. In dem ersten Gerichtsentscheid war es um «Krida» gegangen, das ist der österreichische Terminus für Glaubigerbetrug durch die Beiseiteschaffung von Vermögenswerten. Benko hatte seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt. Benkos Anwälte hatten eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt und diese mit Begründungsmängeln und Rechtsfehlern begründet. Ausserdem schreibt der Oberste Gerichtshof, dass «die für das Vorliegen des Strafaufhebungsgrundes Tätiger Reue maßgeblichen Kriterien nicht vorlagen.»
In einer Mietzinsangelegenheit hat der Gerichtshof einen Freispruch gegen Benko dagegen teilweise aufgehoben. Dieser Entscheid betraf den Freispruch Benkos vom weiteren Anklagevorwurf, er habe sein Vermögen im Oktober 2023 und Februar 2024 zum Nachteil seiner Gläubiger auch durch eine «Mietzinsvorauszahlung» verringert und dadurch betrügerische Krida begangen. Benko hatte zu einem Zeitpunkt, als er bereits in Liqiditätsschwierigkeiten steckte, an die Vermieter einer von ihm bewohnten Liegenschaft im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg 360.000 Euro sowie Nebenkosten im Voraus bezahlt. Der erstinstanzliche Freispruch hatte darauf abgehoben, dass kein Vorsatz zur Schädigung von Gläuberrechten vorgelegen habe. Die Begründung bezeichnete die höhere Instanz nun als unzureichend und bemängelte, dass Ergebnisse des Verfahrens nicht ausreichend erörtert worden seien. Mit diesem Punkt wird sich nun die erste Instanz in Innsbruck erneut befassen müssen.
Die Signa Holding, die Dachgesellschaft von Benkos Immobilienimperium, hatte Ende November 2023 Insolvenz beantragt. Der Zusammenbruch des milliardenschweren Unternehmens gilt als die grösste Pleite in der österreichischen Wirtschaftsgeschichte. Geschädigte finden sich insbesondere auch in Deutschland und der Schweiz. Zum Einflussbereich von Signa gehörte z.B. die Schweizer Warenhauskette Globus. Zahlreiche weitere Prozesse sind hängig oder in Vorbereitung. Dieser Tage wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Trient gegen Benko und andere Personen Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung erhebt. Es geht um ein Netzwerk aus Politik und Wirtschaft, dass in der autonomen Region Trentino-Südtirol öffentliche Ausschreibungen manipuliert haben soll
