UBS: Einwendungen gegen Fonds-Fusion abgewiesen

Anleger hatten bei der Aufsichtsbehörde gegen die Zusammenlegung der UBS-Fonds Living Plus, Hospitality und Residentia Einspruch eingelegt. Ob sie nun weiter vors Bundesverwaltungsgericht zügeln, steht noch nicht fest.

Der Sitz der UBS an der Bahnhofstrasse in Zürich (Bild: UBS AG)

Die Aufsichtsbehörde hat Einwendungen gegen die geplante Fusion von drei Immobilienfonds der UBS abgewiesen. Das gibt die UBS Fund Management (Switzerland) AG in einer Mitteilung bekannt.

Am 25. Juni hatte die UBS eine verfahrenstechnische Verzögerung bei der Genehmigung der Fusion der drei Fonds UBS Living Plus, Hospitality und Residentia publik gemacht (IB berichtete). Anleger mit weniger als 0,1% des Kapitals an dem Fonds UBS Living Plus hatten von ihrem Einwendungsrecht gegen die relevanten Fondsvertragsänderungen Gebrauch gemacht.

Gegen die Verfügung der Aufsichtsbehörde kann nun innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt werden.

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