SBB, BWO und Genossenschaften schaffen Rahmen für mehr preisgünstigen Wohnraum

Auf den Arealen der SBB soll mehr gemeinnütziger Wohnraum entstehen. Dazu haben der Bund, Wohnbaugenossenschaften Schweiz und die Bahngesellschaft eine Vereinbarung geschlossen.

Alexander Muhm (Leiter SBB Immobilien), Eva Herzog (Präsidentin Wohnbaugenossenschaften Schweiz) und Martin Tschirren (Direktor BWO)

Damit gerade an zentralen Lagen mehr gemeinnütziger Wohnungsbau realisiert werden kann, haben das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Wohnbaugenossenschaften Schweiz und die SBB die Rahmenbedingungen für einen Muster-Baurechtsvertrag ausgearbeitet. Dieser Mustervertrag soll künftig angewendet werden, wenn die SBB Land im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abgibt. Damit müssen Baurechtsverträge nicht mehr bei jedem Projekt neu verhandelt werden.

Geregelt werden u.a. die Bemessung und die Entwicklung des Baurechtszinses. Er richtet sich nach der Kostenmiete und entspricht den Kostenlinien des BWO. So werde sichergestellt, dass die gemeinnützigen Wohnungen im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) auch langfristig preisgünstig seien, schreiben SBB, das BWO und Wohnbaugenossenschaften Schweiz in einer gemeinsamen Mitteilung.

Der neue Mustervertrag trage auch dem Umstand Rechnung, dass die SBB als Eigentümerin des Landes moderat an der Wertsteigerung der Areale partizipiere, wie es die strategischen Ziele des Bundes verlangen. Die SBB soll ihre Bahnareale gezielt entwickeln und damit langfristig einen Beitrag an ein finanziell gesundes Bahnsystem leisten.

Wie Alexander Muhm, Leiter SBB Immobilien, sagt, strebe die SBB an, rund die Hälfte ihrer Wohnungen preisgünstig anzubieten, entweder über eigene Wohnungen oder die Abgabe im Baurecht. Der neue Vertrag sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

Eva Herzog, Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, sagt, dass die Baurechtszinse für gemeinnützigen Wohnungsbau preislich an der oberen Grenze sein werden. Man wolle die SBB nun beim Wort nehmen, Areale vermehrt im Baurecht an Genossenschaften abzugeben. (ah)

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