Basel: Schutzwürdiges Hochhaus darf Roche-Plänen weichen
Das Basler Parlament genehmigt den Bebauungsplan für das Südareal und gestattet Roche damit den Rückbau von Bestandesgebäuden, die im nationalen Inventar der schützenswerten Ortsbilder ISOS verzeichnet sind.

In Basel ist nach langem Ringen eine wichtige Entscheidung zur Entwicklung des Südareals von Roche gefallen. Der Grosse Rat des Stadtkantons hat vor wenigen Tagen dem Bebauungsplan für das Areal des Pharmakonzerns ohne zusätzliche Auflagen zugestimmt. Damit steht jetzt fest: Roche darf einerseits das bestehende Bürohochhaus «Bau 52» abreissen und muss andererseits den Park nicht für die Öffentlichkeit öffnen. Roche kann nun zwischen Grenzacherstrasse und Solitude-Promenade mehrere Forschungs- und Bürogebäude zurückbauen und bekommt die Option, einen dritten, 221 m hohen Turm zu errichten. Dessen Realisierung ist allerdings derzeit kein Thema. Nicht nur der Bau 52, sondern das gesamte Südareal steht mit Erhaltungsziel A im nationalen Inventar der schützenswerten Ortsbilder Isos.
Vor der Abstimmung im Grossen Rat hatte sich eine knappe Mehrheit der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) des Parlaments für eine Anpassung des Bebauungsplans ausgesprochen. Demnach sollte das Bestandeshochhaus «Bau 52» erhalten werden. Es war Anfang der 1960er Jahre vom Zürcher Architekten Roland Rohn geplant worden, aus dessen Feder auch das UBS-Gebäude am Paradeplatz stammt. Zu den empfohlenen Vorgaben für den Bebauungsplan des Roche-Areals gehörten neben dem öffentlichen Zugang und der Verbreiterung eines Wegs auch Normen zur Minimierung der Treibhausgasemissionen bei Erstellung und Betrieb neuer Gebäude auf dem Südareal. Für öffentliches Aufsehen hatte vor allem die Causa «Bau 52» erregt. Unter anderem prominente Architekten hatten sich für dessen Erhalt eingesetzt. (aw)



