Zürich: Stadionprojekt siegt vor Gericht
Eine Beschwerde gegen den privaten Gestaltungsplan des Grossprojekts in Zürich-West ist vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Eine Baueingabe könnte schon im 2. Quartal erfolgen.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde der Gegner des privaten Gestaltungsplans «Ensemble» vollumfänglich abgewiesen. Dieser sieht vor, auf dem Hardturm-Areal in Zürich-West ein neues Fussballstadion und mehrere hundert Wohnungen sowie Gewerbebauten zu realisieren. Die Stadtzürcher Bevölkerung hat das Vorhaben bereits zweimal klar gutgeheissen. Wie schon das Baurekursgericht vor mehr als zwei Jahren bestätigt nun auch die zweite Instanz, dass der private Gestaltungsplan rechtens ist. Der Kanton Zürich hatte ihn bereits geprüft und genehmigt, seine Inkraftsetzung wurde jedoch bisher durch Rechtsverfahren verhindert.
Baueingabe in der ersten Jahreshälfte 2026?
Die Projektverantwortlichen appellieren an die Gegner, den juristischen Widerstand nun aufzugeben. «Ein erneuter Weiterzug an das Bundesgericht wäre angesichts des klaren Urteils nun auch des Verwaltungsgerichts völlig unverständlich», sagt ein Sprecher des Projektteams. Nach Angaben des Konsortiums, das hinter dem Vorhaben steht, könnte bereits im 2. Quartal 2026 eine Baueingabe bei den zuständigen Behörden erfolgen. Die Realisation soll rund zwei Jahre benötigen. Die zwei Wohntürme mit Gewerbenutzungen in den Erdgeschossen sowie die ABZ-Siedlung würden etwas zeitversetzt realisiert.
Das auch von Gemeinderat und der Regierung der Stadt Zürich unterstützte Projekt wird vollumfänglich privat finanziert. Daran beteiligt sind die zwei Fussballklubs FC Zürich und GC Zürich, die HRS, die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich, die Stadionzüri AG und mehrere Anlagegefässe von UBS.


