Bern: Bis zu 1.200 Wohnungen auf Weyermannshaus West

Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung für das Areal verabschiedet. Als Termin für eine Abstimmung wird der 30. November genannt.

Zum Planungsperimeter gehören u.a. die Murtenstrasse und die Ziegelackerstrasse (Karte: © Openstreetmap.org)

Der Berner Gemeinderat hat die Überbauungsordnung für das Areal Weyermannshaus West an den Stadtrat verabschiedet. Ermöglicht wird die Schaffung von bis zu 1.200 Wohnungen. Am 30. November soll an der Urne entschieden werden.

Das Areal liegt im Stadtteil Bümpliz-Oberbottigen und im Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Ausserholligen. Der Stadt schwebt ein «nutzungsdurchmischtes und dichtes Quartier mit hohem Wohnanteil» vor. Eigentümerin ist die Post Immobilien AG und die Burgergemeinde Bern. Derzeit befinden sich auf dem Areal grösstenteils Gewerbebetriebe und Zwischennutzungen. Ausser Wohnungen sollen auch Flächen für Gewerbe, Büros und Gastronomie entwickelt werden. Die Überbauungsordnung (ÜÖ) weist auf dem Areal 25 Baubereiche aus und macht Vorgaben zu den maximalen Höhen und Volumen der Gebäude. Die geplante Entwicklung orientiert sich an der heutigen Bebauungsstruktur und kombiniert Neubauten mit bestehenden Bauten. In vier Baubereichen sind Hochhäuser mit einer Höhe zwischen 47 und 57 Metern zugelassen. Darüber hinaus enthält die ÜO Vorgaben unter anderem zu Art und Mass der Nutzung.

Der Wohnanteil ist auf maximal 90 Prozent der oberirdischen Geschossfläche begrenzt. Das entspricht einem Potenzial von 1.000 bis 1.200 Wohnungen. Mindestens ein Drittel des Wohnraums muss von gemeinnützigen Bauträgerschaften oder als preisgünstiger Wohnraum erstellt und dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden. Arbeits- und Gewerbenutzungen sind weiterhin möglich. In einem Baubereich sind ausschliesslich gewerbliche Nutzungen erlaubt. Mindestens 50 Prozent der Erdgeschossflächen sind für Nichtwohnnutzungen vorzusehen.

Die Parkierung soll auf dem als autoarm geplanten Stadtteil grösstenteils unterirdisch über Einstellhallenzufahrten am Rand des Areals erfolgen. Weiter sind in der ÜO auch Vorgaben zur Energieversorgung, zu naturnahen Lebensräumen und zum Erhalt der Bausubstanz enthalten. (aw)

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