Arlesheim: La Colline wird gebaut

Die Steiner AG teilt mit, dass das Immobilienprojekt La Colline in Arlesheim (BL) nach einem Urteil des Bundesgerichts fertiggestellt werden kann.

Visualisierung der Überbauung La Colline (Quelle: Steiner AG)

Mit seinem Entscheid stärkt das Bundesgericht den Grundsatz, dass sich ein Bauherr auf eine rechtskräftig erteilte Baubewilligung verlassen darf. Die Bauherrschaft und die Steiner AG halten in einer Medienmitteilung fest, dass sie sich im Rahmen des mehrjährigen Verfahrens zur rechtskräftigen Erteilung der Baubewilligung an alle verfahrensrechtlichen Regeln gehalten und am 25. Oktober 2019 eine Baubewilligung erwirkt haben, die unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist. Helvetia Nostra verlangte nachträglich, dass das Baugrundstück in das Inventar der schützenswerten Naturobjekte aufgenommen und der genehmigte Quartierplan «Uf der Höchi – II» für nichtig erklärt werde. Zudem wollte die Klägerin, dass die in Rechtskraft erwachsene Baubewilligung zu widerrufen sei.

Die Überbauung La Colline umfasst fünf Mehrfamilienhäuser mit 29 Eigentumswohnungen sowie 16 Reihen-Einfamilienhäuser. Das Projekt ist in der Region stark umstritten, u.a. kritisieren Gegner, dass die südlichen Gebäude der Überbauung sehr nah an das Goethenaum in Dornach (SO) heranrücken. So werde die freie Sicht von Norden her auf das Ensemble, das nationalen Schutz geniesst, teilweise verstellt. (ua/ah)

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