Region Luzern: Neue Regeln für den Detailhandel

Der Gemeindeverband LuzernPlus will die Versorgung in den Agglomerationszentren und Ortskernen stärken und hat dazu einen Regionalen Teilrichtplan Detailhandel erarbeitet. Er liegt nun öffentlich auf.

LuzernPlus hat die Kriterien für den Ansiedlungen von Detailhandel in der Region neu definiert (Bild: mrsiraphol – depositphotos

In dem Regionalen Teilrichtplan Detailhandel wurden unter anderem die zulässigen Standorte für Einkaufszentren und Fachmärkte festgelegt sowie der regionale Einbezug geregelt.

Demnach sollen neue Einkaufs- und Fachmarktzentren in den Agglomerationszentren sowie den Ortskernen erstellt werden. Ausserhalb dieser Räume soll sichergestellt werden, dass neue Vorhaben die bestehenden Zentren und Ortskerne nicht schwächen. Zudem werden die Anforderungen an die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr festgelegt.

Bei Vorhaben mit einer Mindestfläche bei Einkaufszentren von 6.000 qm oder 10.000 qm bei Fachmärkten muss zudem die Delegiertenversammlung von LuzernPlus einbezogen werden. Der Vorstand des Gemeindeverbands ist ab Vorhaben mit einer minimalen Nettofläche von 1.500 qm für Einkaufszentren oder 3.000 qm für Fachmärkte einzubeziehen.

Der Regionale Teilrichtplan hat die Vorvernehmlassung bei den Gemeinden sowie die kantonale Vorprüfung durchlaufen. Er liegt noch bis am 23. Mai öffentlich auf. (ah)

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